Aufgrund der aktuellen Lage hinsichtlich der Virus-Ansteckungsgefahr stellt der Fußballverband Rheinland den Mannschaften und Schiedsrichtern frei, den Sportgruß und den Handschlag auf eigene Verantwortung durchzuführen – das Unterlassen des Sportgrußes bzw. des Handschlages wird daher bis auf weiteres nicht unter Strafe gestellt.