auf Grundlage der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 01. April 2022 gelten folgende Einschränkungen:
- Die Sportausübung (Innen- sowie Außenbereich) ist für eine unbegrenzte Zahl an Personen ohne Einschränkungen möglich.
- Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.
- Die Nutzung von Duschen und Umkleiden sowie des Vereinsheims ist ohne Einschränkungen möglich.
- Die 3G Kontrollen entfallen.